Stand 09/2024
Wegen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise für alle Geschlechter verwendet.

1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit weibel-training erfolgt allein auf Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Erteilung eines Auftrages bzw. mit der entsprechenden Auftragsbestätigung anerkennt.
Andere Bedingungen sind ungültig.
Angebote von weibel-training sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Eine Erfolgsgarantie ist daher ausgeschlossen.

2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung sämtlicher vorbereitenden Maßnahmen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind und erarbeitet die erforderlichen Trainingsunterlagen. Der Auftragnehmer führt die abgestimmten Trainingsinhalte mit den vom Auftraggeber bestimmten und benannten Mitarbeitern durch.
Auf ausdrücklichen Wunsch stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Abschlussbericht gegen separate Berechnung zur Verfügung.

3. Geheimhaltungsverpflichtung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Nach Abschluss der Aktion werden die auftragsbezogenen Unterlagen an den Auftraggeber zurückgegeben bzw. vernichtet.

4. Konditionen
Soweit nicht anders angegeben, hält sich weibel-training an die in den Angeboten aufgeführten Preise 60 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich gesondert berechnet.

5. Zahlung
Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto, eingehend ohne Abzug, zahlbar. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist weibel-training berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen weibel-training und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht den Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Auftraggeber weibel-training von Ansprüchen Dritter frei.

7. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann während einer Aktion von beiden Seiten mit einer Frist von einem Werktag gekündigt werden. Der Auftragnehmer behält sich bei möglichem Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.

8. Rücktrittsvereinbarung
Werden vom Auftraggeber gebuchte Tage in einem Zeitraum von 21 bis 15 Tagen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Honorarsumme fällig. Im Zeitraum von 14 bis 8 Tagen vorher 75 %, bei weniger als 8 Tagen vorher 100 % der Honorarsumme.
Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Trainingstage Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht worden sind, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je Trainingstag 50 % des vereinbarten Trainertagessatzes.

9. Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, behalte ich mir vor.
Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne meine schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Sämtliche Informationen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowie personenbezogene Daten, die weibel-training zur Ausführung eines Vertrages bekannt werden, werden absolut vertraulich behandelt und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu abgegeben.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) zu beachten und gegebenenfalls die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

11. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich erreicht.